Allergene und Zusatzstoffe im Online-Shop und beim Lieferdienst
Wer Pizza, Burger oder Sushi online verkauft, muss Allergene und kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe vor dem Klick auf „Bestellen“ zeigen. Ein Hinweis wie „Fragen Sie uns“ reicht dafür nicht.
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Im Gastraum kannst du Allergene auf der Speisekarte, per Aushang oder in einer Mappe angeben. Online gelten strengere Regeln. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verlangt in Artikel 14 für den Fernabsatz, dass die Pflichtangaben vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sind und bei der Lieferung ebenfalls. Für deinen Bestellshop heißt das: Die Angaben müssen sichtbar sein, bevor der Gast bestellt.
Welche Regeln gelten
- LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011): Art. 9 nennt die Allergene als Pflichtangabe, Art. 44 regelt nicht vorverpackte Lebensmittel, Art. 14 den Verkauf übers Internet.
- Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), § 4: wie Allergene bei loser Ware angegeben werden, auch über elektronische Angebote.
- Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV), § 5: welche Zusatzstoffe bei loser Ware gekennzeichnet werden. Sie hat am 9. Juni 2021 die alte Zusatzstoff-Zulassungsverordnung abgelöst.
Speisen, die du frisch zubereitest und auf Bestellung lieferst, gelten als nicht vorverpackt. Deshalb sind für sie vor allem Allergene und bestimmte Zusatzstoffe Pflicht, nicht die komplette Zutatenliste wie bei einer Fertigpackung.
Die 14 Hauptallergene
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
- Krebstiere
- Eier
- Fische
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch einschließlich Laktose
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulphite ab 10 mg/kg oder 10 mg/l
- Lupinen
- Weichtiere
Die Liste steht in Anhang II der LMIV. Zu einigen Gruppen gibt es Ausnahmen, etwa für vollständig raffiniertes Sojaöl oder Glukosesirup auf Weizenbasis.
Zusatzstoffe, die du kennzeichnen musst
Nach § 5 LMZDV werden bei loser Ware bestimmte Zusatzstoffe mit festen Hinweisen angegeben:
| Zusatzstoff | Hinweis |
|---|---|
| Farbstoffe | mit Farbstoff |
| Konservierungsstoffe | mit Konservierungsstoff oder konserviert |
| Antioxidationsmittel | mit Antioxidationsmittel |
| Geschmacksverstärker | mit Geschmacksverstärker |
| Nitritpökelsalz | mit Nitritpökelsalz |
| Phosphat in Fleischerzeugnissen | mit Phosphat |
| Süßungsmittel | mit Süßungsmittel |
| Aspartam | enthält eine Phenylalaninquelle |
| geschwärzte Oliven | geschwärzt |
Das betrifft auch Getränke. Eine Cola aus dem Zapfhahn oder der Flasche, die du lose abgibst, braucht zum Beispiel den Hinweis auf Farbstoff. Statt der Klartexthinweise darfst du alle Zusatzstoffe auch mit Klassenname und E-Nummer angeben, wenn du darauf hinweist.
Was das für deinen Online-Shop heißt
- Allergene und Zusatzstoffe stehen am Produkt, bevor der Gast es in den Warenkorb legt oder spätestens vor dem Klick auf „Bestellen“.
- Die Angaben gelten auch für Extras: Wer Käse oder Sesam als Zusatz anbietet, braucht die Kennzeichnung auch dort.
- Ein allgemeiner Satz wie „Bei Fragen zu Allergenen rufen Sie uns an“ reicht online nicht.
- Bei der Lieferung müssen die Angaben ebenfalls verfügbar sein, zum Beispiel auf dem Bon oder einem Beileger.
- Die Angaben in Shop, App, Kiosk und Speisekarte müssen übereinstimmen. Pflege sie an einer Stelle und gib sie von dort aus.
Gerichte nehmen das ernst. Das Landgericht Berlin hat 2019 in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Deliveroo entschieden, dass ein Lieferdienst vor der Bestellung über Allergene und Zusatzstoffe informieren muss. Ein allgemeiner Hinweis, dass Allergene enthalten sein können, reichte dem Gericht nicht.
Was ein Verstoß kostet
Fehlende Allergen- oder Zusatzstoffangaben sind Ordnungswidrigkeiten. Über § 60 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sind Bußgelder bis 50.000 Euro möglich. Schon Fahrlässigkeit reicht. Ärgerlicher als das Bußgeld ist aber ein Gast, der nach dem Essen eine allergische Reaktion hat, weil eine Angabe fehlte.
Im orderio Bestellsystem hinterlegst du Allergene und Zusatzstoffe direkt am Produkt. Sie erscheinen im Webshop und in der App direkt beim Gericht, bevor der Gast bestellt.
Häufige Fragen
Müssen Allergene im Online-Shop angezeigt werden?
Ja. Nach Art. 14 LMIV müssen die Angaben vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein und bei der Lieferung ebenfalls.
Reicht der Hinweis „Fragen Sie unser Personal“ im Online-Shop?
Nein. Online müssen die Angaben vor dem Kauf auf der Seite verfügbar sein. Die mündliche Auskunft ist eine Möglichkeit für das Lokal vor Ort.
Welche Zusatzstoffe muss ich kennzeichnen?
Unter anderem Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker, Phosphat, Süßungsmittel und Nitritpökelsalz, jeweils mit dem festgelegten Hinweis nach § 5 LMZDV.
Gilt die Kennzeichnung auch für Getränke?
Ja. Lose abgegebene Getränke wie Cola oder Limonade brauchen die Zusatzstoffhinweise ebenfalls.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Bis zu 50.000 Euro nach dem LFGB. Schon fahrlässige Verstöße können geahndet werden.
Quellen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich bitte mit deiner Steuerberatung.