Zum Hauptinhalt springen
Recht & Compliance·geprüft am ·5 Min. Lesezeit

7 % Mehrwertsteuer auf Speisen: Was seit 2026 in der Gastronomie gilt

Speisen im Restaurant kosten seit Januar 2026 wieder 7 % Umsatzsteuer, und zwar ohne Ablaufdatum. Getränke bleiben bei 19 %. Hier steht, was das für Menüpreise, Buffet, Lieferung und deine Kasse heißt.

von

Seit dem 1. Januar 2026 zahlen Gäste auf Speisen im Restaurant wieder den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Anders als in der Corona-Zeit, als der Satz von Juli 2020 bis Ende 2023 nur befristet galt, hat der Gesetzgeber diesmal kein Enddatum eingebaut. Getränke sind ausdrücklich ausgenommen und bleiben bei 19 %.

Für die meisten Betriebe klingt das einfach. Kompliziert wird es dort, wo Speisen und Getränke zusammen verkauft werden: beim Mittagsmenü mit Softdrink, beim Frühstücksbuffet mit Kaffee, beim Catering mit Personal.

Was im Gesetz steht

Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363). Der Bundestag hat es am 4. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Es ändert § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Dort steht jetzt wörtlich:

„die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.“

Die Änderung gilt für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2026. Eine Befristung gibt es nicht. Das Bundesfinanzministerium hat die Details in einem Schreiben vom 22. Dezember 2025 geregelt und dabei den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.

Speisen 7 %, Getränke 19 %: die Übersicht

Grundregel nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Sonderfälle wie Milchmischgetränke oder Leitungswasser klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was du verkaufstSteuersatz seit 2026
Speisen zum Verzehr im Restaurant7 %
Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung7 %
Getränke im Restaurant (Softdrinks, Bier, Wein, Kaffee)19 %
Catering mit Personal, Geschirr oder Mobiliar (Speisenanteil)7 %
Getränke beim Catering19 %

Die alte Unterscheidung zwischen „vor Ort gegessen“ und „mitgenommen“ spielt für Speisen damit keine Rolle mehr. Bis Ende 2025 kostete das Schnitzel im Gastraum 19 % und dasselbe Schnitzel zum Mitnehmen 7 %. Heute liegen beide bei 7 %.

Menü mit Getränk: die 30-Prozent-Regel

Sobald ein Paketpreis Speisen und Getränke enthält, musst du ihn aufteilen, denn auf beide Teile fällt ein anderer Steuersatz an. Für Kombiangebote wie Buffets oder All-inclusive-Pauschalen hat das BMF eine Vereinfachung eingeführt (Abschnitt 10.1 Abs. 12 UStAE): Es wird nicht beanstandet, wenn du den Getränkeanteil mit 30 % des Pauschalpreises ansetzt.

Ein Beispiel: Dein Frühstücksbuffet kostet 18,00 € inklusive Kaffee und Saft. Mit der Vereinfachung entfallen 5,40 € auf Getränke (darin 0,86 € Umsatzsteuer zu 19 %) und 12,60 € auf Speisen (darin 0,82 € Umsatzsteuer zu 7 %).

Die Regel ist ein Angebot, keine Pflicht. Du darfst weiterhin nach den Einzelverkaufspreisen aufteilen. Bei klassischen Spar-Menüs im Schnellrestaurant ist das die übliche Methode, seit der Bundesfinanzhof 2013 dazu entschieden hat. Welche Aufteilung für deine Menüs passt, legst du einmal mit deiner Steuerberatung fest und hinterlegst sie dann fest in der Kasse.

Lieferung, Abholung und Catering

Für deinen Lieferdienst oder Abholservice ändert sich bei Speisen wenig, denn sie waren schon vorher mit 7 % besteuert. Getränke, die du mitlieferst, bleiben bei 19 %. Wichtig ist das für dein Online-Bestellsystem: Jeder Artikel braucht dort den richtigen Steuersatz, damit Rechnung und Kassenbeleg stimmen.

Beim Catering gab es bis 2025 eine teure Falle. Hast du Personal, Geschirr oder Stehtische gestellt, wurde aus der Speisenlieferung eine Dienstleistung mit 19 %. Seit 2026 fällt auch diese Dienstleistung beim Speisenanteil unter 7 %. Getränke rechnest du weiterhin mit 19 % ab.

Gutscheine aus 2025

Hast du 2025 Gutscheine verkauft, die nur für Speisen gelten, wurden sie beim Verkauf mit 19 % versteuert. Daran ändert die Einlösung 2026 nichts. Gutscheine, die du ab 2026 ausgibst und die für Speisen und Getränke gelten, sind in der Regel Mehrzweckgutscheine. Hier fällt die Steuer erst bei der Einlösung an, je nachdem, was der Gast tatsächlich bestellt. Beide Arten solltest du in der Kasse getrennt führen.

Musst du deine Preise senken?

Nein. Eine Pflicht, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben, gibt es nicht. Viele Betriebe nutzen die Differenz, um gestiegene Kosten für Wareneinsatz, Energie und Personal aufzufangen. Ob du Preise anpasst, ist deine unternehmerische Entscheidung.

Checkliste für Kasse und Online-Shop

  1. Steuersatz jedes Artikels prüfen: Speisen 7 %, Getränke 19 %.
  2. Menüs, Buffets und Pauschalen mit einer festen Aufteilung anlegen (30-Prozent-Regel oder Einzelpreise).
  3. Gutscheine aus 2025 und ab 2026 getrennt führen.
  4. Speisekarte im Online-Bestellsystem und am Kiosk mit denselben Sätzen pflegen wie in der Kasse.
  5. Verfahrensdokumentation der Kasse anpassen und die Änderung mit Datum festhalten.
  6. Rechnungen und Bewirtungsbelege stichprobenartig prüfen: Steht bei Speisen 7 %?

Mit orderio pos hinterlegst du die Steuersätze einmal je Artikel, und Kasse, Online-Shop und Bestellterminal greifen auf dieselben Daten zu. So stimmen die Sätze überall, auch wenn sich die Speisekarte ändert.

Häufige Fragen

Gilt die 7 % in der Gastronomie dauerhaft?

Ja. Die Neufassung von § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG gilt seit dem 1. Januar 2026 und enthält kein Enddatum.

Gilt der ermäßigte Satz auch für Getränke?

Nein. Das Gesetz nimmt die Abgabe von Getränken ausdrücklich aus. Für Getränke gilt weiter 19 %.

Muss ich bei einem Menü mit Getränk die 30-Prozent-Regel anwenden?

Nein. Die 30-Prozent-Regel ist eine Vereinfachung, die das Finanzamt nicht beanstandet. Du darfst auch nach Einzelverkaufspreisen aufteilen.

Welcher Satz gilt für Pizza per Lieferung?

7 % für die Speisen, 19 % für mitgelieferte Getränke.

Muss ich wegen der Steuersenkung meine Preise senken?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Senkung an Gäste weiterzugeben.

Quellen

Dieser Beitrag gibt den Stand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich bitte mit deiner Steuerberatung.

Loslegen

Das in deinem Betrieb umsetzen?

Schreib uns kurz, was du vorhast. In einem kostenlosen Gespräch klären wir, welche orderio-Module zu dir passen. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden, garantiert
  • Live-Demo mit echtem System
  • Konkretes Festpreis-Angebot, kein Hin-und-Her
  • Kostenlos und unverbindlich

Lieber direkt schreiben?

info@orderio.de

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.