Trinkgeld in der Gastronomie: Steuer, Kasse und Kartenzahlung
Ob Trinkgeld steuerfrei ist, hängt davon ab, wer es bekommt. Für Service und Küche ist es frei von Steuern und Sozialabgaben, für den Inhaber ist es Betriebseinnahme. So behandelst du es richtig, auch bei Kartenzahlung.
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Trinkgeld wird immer öfter mit der Karte gegeben, und damit landet es zuerst auf dem Konto des Betriebs. Spätestens dann stellen sich Fragen: Muss das versteuert werden? Gehört es in die Kasse? Und was ist, wenn der Chef selbst bedient?
Trinkgeld für Mitarbeitende: steuerfrei, ohne Obergrenze
Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die ein Gast einem Arbeitnehmer freiwillig und zusätzlich zum Rechnungsbetrag gibt. Eine Betragsgrenze gibt es nicht. Weil das Trinkgeld lohnsteuerfrei ist, gehört es auch nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Es fallen also auch keine Beiträge an.
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Das Geld kommt von einem Dritten, also vom Gast. Es ist freiwillig. Und es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Ein fest auf die Rechnung gesetzter Bedienungszuschlag ist deshalb kein Trinkgeld, sondern Teil deines Umsatzes.
Trinkgeld für den Inhaber: Betriebseinnahme
Bekommst du als Inhaber selbst Trinkgeld, ist das nicht steuerfrei. Es zählt als Betriebseinnahme und unterliegt der Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer gehören freiwillige Zahlungen an den Unternehmer zum Entgelt, wenn sie mit deiner Leistung zusammenhängen (Abschnitt 10.1 Abs. 5 UStAE). Trinkgeld, das ausdrücklich für das Bedienungspersonal gegeben wird, gehört dagegen nicht zu deinem Entgelt.
| Wer bekommt das Trinkgeld? | Einkommen- bzw. Lohnsteuer | Sozialabgaben |
|---|---|---|
| Angestellte im Service oder in der Küche | steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG) | beitragsfrei |
| Inhaber oder Unternehmer | steuerpflichtig als Betriebseinnahme | keine Lohnabgaben, aber Teil des Gewinns |
| Bedienungszuschlag auf der Rechnung | kein Trinkgeld, normaler Umsatz | beitragspflichtig, wenn als Lohn ausgezahlt |
Gehört Trinkgeld in die Kasse?
Seit einer Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 3. März 2025 nennt die Finanzverwaltung bei den aufzuzeichnenden Geschäftsvorfällen nur noch das Unternehmer-Trinkgeld. Trinkgeld für Angestellte ist keine Einnahme des Betriebs. Viele Steuerberater empfehlen trotzdem, auch Mitarbeiter-Trinkgeld, das über die Kartenzahlung läuft, sauber zu dokumentieren, damit Kassenbestand und Kontoeingänge nachvollziehbar bleiben. Besprich die Buchung mit deiner Steuerberatung.
Trinkgeld per Karte
Wird das Trinkgeld mit der Rechnung per Karte bezahlt, geht das Geld zunächst an den Betrieb. Damit es für die Mitarbeitenden steuerfrei bleibt, muss es vollständig an sie weitergegeben werden und darf nicht mit dem Lohn vermischt werden. Der Arbeitgeber darf es dabei verwahren, wie ein Treuhänder. Was nicht geht: Trinkgeld einbehalten und später als Teil des Lohns auszahlen. Dann wird es steuer- und beitragspflichtig.
Trinkgeld-Pool
Ein gemeinsamer Topf für Service und Küche ist zulässig. Wichtig sind klare und schriftlich festgehaltene Regeln, wie verteilt wird, und eine nachvollziehbare Auszahlung. Ein Anspruch auf einen festen Betrag darf daraus nicht entstehen, sonst ist es kein Trinkgeld mehr.
Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg
Gäste, die ein Geschäftsessen absetzen, wollen das Trinkgeld oft mit angeben. Nach dem BMF-Schreiben vom 19. November 2025 kann das Trinkgeld auf der maschinell erstellten Rechnung zusätzlich ausgewiesen werden. Ist das nicht der Fall, muss der Gast es anders nachweisen, zum Beispiel durch eine Quittierung auf der Rechnung.
In orderio pos erfasst du Trinkgeld beim Bezahlen getrennt vom Umsatz. So bleibt es auf Beleg und Tagesabschluss klar vom Rechnungsbetrag getrennt.
Häufige Fragen
Ist Trinkgeld für Kellner steuerfrei?
Ja. Nach § 3 Nr. 51 EStG ist freiwilliges Trinkgeld von Gästen für Arbeitnehmer steuerfrei und ohne Obergrenze. Sozialabgaben fallen ebenfalls nicht an.
Muss der Inhaber Trinkgeld versteuern?
Ja. Trinkgeld an den Unternehmer selbst ist eine Betriebseinnahme und nicht steuerfrei.
Ist ein Bedienungszuschlag Trinkgeld?
Nein. Ein fest berechneter Zuschlag ist Teil des Umsatzes, weil der Gast ihn zahlen muss.
Darf ich Kartentrinkgeld mit dem Lohn auszahlen?
Nicht als Teil des Lohns. Das Trinkgeld muss vollständig und getrennt weitergegeben werden, sonst wird es steuer- und beitragspflichtig.
Darf ich einen Trinkgeld-Pool einrichten?
Ja, mit klaren Verteilungsregeln. Ein fester Anspruch auf einen Betrag darf daraus nicht entstehen.
Quellen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich bitte mit deiner Steuerberatung.