Zweites Kassengesetz: Kassenpflicht ab 100.000 Euro und digitaler Beleg geplant
Die Bundesregierung will ab 2028 eine Kassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Umsatz einführen und den Papierbon durch einen digitalen Beleg ersetzen. Was im Entwurf steht und was er für Gastronomie und Handel bedeutet.
von
Bisher darf in Deutschland jeder Betrieb selbst entscheiden, ob er eine elektronische Kasse nutzt oder mit einer offenen Ladenkasse arbeitet. Das soll sich ändern. Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Er liegt dem Bundesrat seit dem 9. Oktober 2026 als Drucksache 585/26 vor. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 6. November 2026 angesetzt.
Die Kassenpflicht
Wer im Jahr mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz macht, soll ab dem 1. Januar 2028 ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE nutzen müssen. Ausgenommen bleiben Betriebe, deren Barumsatz unter 12.000 Euro im Jahr liegt, selbst wenn der Gesamtumsatz höher ist. Wer trotz Pflicht keine elektronische Kasse einsetzt, soll ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro riskieren.
Für die meisten Restaurants, Imbisse und Cafés mit nennenswertem Bargeldanteil heißt das: Die offene Ladenkasse mit Kassenbuch und Zählprotokoll wäre ab 2028 keine Option mehr.
Digitaler Beleg statt Papierbon
Die heutige Belegausgabepflicht soll ab dem 1. Januar 2028 zu einer Belegbereitstellungspflicht werden. Der Beleg wird elektronisch angeboten, etwa per QR-Code, Download-Link, NFC, E-Mail oder im Kundenkonto. Einen Papierbeleg gibt es nur noch auf Wunsch des Kunden. Neu ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, wenn kein Beleg bereitgestellt wird. Für eichpflichtige Waagen mit Bondruck ist eine Übergangsfrist bis Ende 2032 vorgesehen.
Eine Bagatellgrenze, unter der kein Beleg nötig wäre, steht nicht im Entwurf. Was bis 2028 gilt, steht in unserem Beitrag zur Bonpflicht 2026.
Weitere Punkte im Entwurf
- Ein TSE-Wechsel soll ab 2028 dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Heute ist das freiwillig.
- Einsatz und Vertrieb von Software zur Kassenmanipulation sollen eine Straftat werden, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
- Bei fahrenden Händlern, etwa Foodtrucks, soll auch das Finanzamt eine Kassen-Nachschau machen dürfen, in dessen Bezirk der Händler gerade verkauft.
Kritik aus der Wirtschaft
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert, dass der Entwurf neue Pflichten bringt, während die versprochene Entlastung beim Bon kaum ankommt. Wie Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf umgehen, ist offen. Es ist gut möglich, dass sich Grenzen und Fristen noch verschieben.
Was du jetzt tun kannst
Beschlossen ist noch nichts, und bis 2028 ist Zeit. Wer heute mit offener Ladenkasse arbeitet und über 100.000 Euro Umsatz liegt, sollte die Umstellung trotzdem einplanen, statt sie auf Dezember 2027 zu schieben. Eine elektronische Kasse muss beim Finanzamt gemeldet werden, Mitarbeitende brauchen eine Einweisung, und die Verfahrensdokumentation muss stehen.
Wer schon eine TSE-Kasse nutzt, sollte prüfen, ob sie digitale Belege per QR-Code ausgeben kann. Das ist heute schon erlaubt und wird ab 2028 voraussichtlich der Normalfall. orderio pos ist eine TSE-Kasse für Gastronomie und Handel. Wenn du über einen Umstieg nachdenkst, sprich uns an.
Häufige Fragen
Ab wann soll die Kassenpflicht gelten?
Nach dem Regierungsentwurf ab dem 1. Januar 2028. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Für wen gilt die geplante Kassenpflicht?
Für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr. Wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz hat, ist ausgenommen.
Wird die Bonpflicht abgeschafft?
Der Papierbon soll ab 2028 nur noch auf Wunsch ausgegeben werden. Bereitgestellt werden muss der Beleg weiterhin, dann digital.
Gibt es im Entwurf eine Bagatellgrenze für Belege?
Nein. Die im Sommer 2026 diskutierte 30-Euro-Grenze steht nicht im Regierungsentwurf.
Quellen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich bitte mit deiner Steuerberatung.